SEPA-Einführung in den Vereinen
Viele unserer Mitglieder nutzen für die Entrichtung Ihrers Mitgliedsbeitrages die Vorteile des Einzugsermächtigungsverfahren.
Durch die Einführung von SEPA (Single Euro Payments Area- einheitlicher Euro Zahlungsverkehrsraum) wird das Lastschriftverfahren ab 01.02.2014 verändert.
- Diese Information ist für unsere Mitglieder wichtig.
Die Einzugsermächtigung wird umgewidmet in SEPA-Lastschrift-Mandat.
Ihre SEPA-Madats-Referenz ist zukünftig Ihre Mitglieds-Nummer im Ski-Club Schwanau.
Was müssen wir tun:
- Einzugsermächtigung wird abgelöst durch SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat
- Bisher vorliegende Einzugsermächtigungen werden „umgewidmet“
- Voraussetzungen für diese „Umwidmung“ sind: Eine schriftliche Einzugsermächtigung liegt vor.
- Gläubiger-ID von der Deutschen Bundesbank liegt vor
- Eine individuelle Mandatsreferenznummer jedes Lastschrift-Mandat wird vergeben. Wir nehmen hierzu die Mitgliedsnummer.
- Die Mitglieder sind mindestens 14 Kalendertage vor dem ersten Einzug der SEPA-Basis-Lastschrift über den Einzug zu informieren.
- Es muss eine schriftliche Benachrichtigung der Mitglieder über die Umstellung auf SEPA-Basis-Lastschrift unter Angabe des Umstellungstermins,
der Gläubiger-ID und der Mandatsreferenznummer vor dem ersten Einzug als Vorabinformation erfolgen. - Diese beiden Informationen werden bei uns im Lastschrifteinzug 2014 erfolgen.
- Im Lastschriftverfahren 2013 werden noch Bankleitzahlen und Kontonummern verwendet
- Für das Lastschriftverfahren 2014 wird umgestellt auf IBAN und BIC.
- Unsere Gläubiger-ID: DE47ZZZ00000345898
- IBAN: DE62 6829 0000 0023 8874 01
- BIC: GENODE61LAH
- Bisherige Kontonummer: 23887401
- Bisherige Bankleitzahl: 68290000
Termin für Beitrags-Einzug nach SEPA erfolgt zum 01.12.2014
Falls dieser Termin auf Feiertag oder Wochenende fällt ist es der nächste Arbeitstag
Weitere Informationen über SEPA erhalten Sie bei Ihrer Bank, oder unter den nachstehenden Links.